Aufnahmemanagement

Anmeldung & Formalitäten

Bei der Aufnahme im Krankenhaus melden Sie sich oder Ihre Angehörigen bitte bei der Anmeldung. Dort werden Sie nach einigen persönlichen Daten, nach Ihrer Krankenversicherung, ggf. nach Ihrem Arbeitgeber, nach Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und dem Einweisungsschein gefragt. Außerdem wird man Ihnen dort den Behandlungsvertrag zur Unterschrift vorlegen, der die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus regelt. Gleichzeitig werden Sie auf jene Leistungen hingewiesen, die Sie zusätzlich wählen können, für die Sie aber eine gesonderte Rechnung vom Krankenhaus bekommen.

Zur Zeit sind dies:

  • Telefon
  • Fernseher
  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Chefarztbehandlung

Die Benutzung der Telefon- und TV-Anlage erfolgt über Chipkarten, die Sie in der Aufnahme erwerben können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur hauseigene Geräte benutzt werden dürfen. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen Sie innerhalb eines Kalenderjahres für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthaltes pro Tag z. Z.
10,– € selbst bezahlen. Einen Überblick über den gültigen Pflegekostentarif erhalten Sie bei den Mitarbeitern in der Aufnahme.

Zu Ihrer Behandlung sind häufig Untersuchungen oder Eingriffe nötig, zu denen Sie vorher Ihr Einverständnis erklären müssen. Dies ist zum Bespiel immer bei Operationen, aber auch beispielsweise bei Spiegelungen des Magen-Darm-Traktes und bestimmten Röntgenuntersuchungen notwendig.
Dazu werden Sie jeweils am Vortag eine Informationsschrift zur geplanten Maßnahme erhalten, danach können Sie mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt weitere Fragen besprechen. Alle medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, Untersuchungsergebnisse und Behandlungen, die Sie betreffen, werden in Ihrer Krankenakte festgehalten.

Falls Sie Bescheinigungen für Ihre Versicherung oder Ihre/n Arbeitgeber/in benötigen, wenden Sie sich bitte an die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt oder an die Verwaltung.

Den Entlassungszeitpunkt legt Ihr/e Ärztin/Arzt fest. Sie erhalten einen vorläufigen Entlassungsbrief für Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, in dem die Diagnosen und die Weiterbehandlungsvorschläge aufgeführt sind (z. B. Anschlussheilbehandlung, nachstationäre Betreuung), werden Sie auch darüber von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt informiert. Bitte melden Sie sich bei der Anmeldung wieder ab.

Falls Sie gegen ärztlichen Rat entlassen werden wollen, müssen Sie dies schriftlich erklären, da das Krankenhaus dann keine weitere Haftung übernehmen kann.

Notfallnummern
NOTFALLNUMMERN
Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Giftnotruf (Niedersachsen): 0551-19240
Ärztl. Bereitschaftsdienst: 116117