Berufsgenossenschaftliche Behandlung (D-Arzt): Arbeits- und Wegeunfälle

Die Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen erfordert ein besondere Zulassung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen. Über diese verfügt das Krankenhaus Wittmund. Dirk Burgdorf ist Leiter der Abteilung Unfallchirurgie & Schulterchirurgie. Herr Burgdorf ist ein erfahrener Unfallchirurg als sogenannter Durchgangsarzt (D-Arzt) für diesen Bereich verantwortlich. Grundsätzlich müssen Patienten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall das D-Arzt-Verfahren durchlaufen, da die Behandlung eine spezielle Fachkunde in der Unfallmedizin erfordert, über die die Hausarztpraxen nicht verfügen. Dies kommt glücklicherweise nicht so häufig vor. Jedoch gilt es neben der akuten Behandlung vor allem Langzeitschäden zu vermeiden, die vielfach nach derartigen Verletzung auftreten können. Durch das D-Arzt-Verfahren wird darüber hinaus sicher gestellt, dass das gesamte Heilverfahren in Absprache mit den Träger der Unfallversicherer in den gesetzlich vorgebebenen Bahnen verläuft. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Selbständige können freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden; auch dann sind die D-Ärzte zuständig.

Notfallnummern
NOTFALLNUMMERN
Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Giftnotruf (Niedersachsen): 0551-19240
Ärztl. Bereitschaftsdienst: 116117