Aufnahme
Was gibt es zu beachten?
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Wahlleistungen
Welche Optionen haben Sie?
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Entlassung
Was passiert nach Ihrem Aufenthalt? Jetzt informieren
Stationärer Aufenthalt
Neben den Sorgen und Ängsten, die der Aufenthalt in einem Krankenhaus mit sich bringt, beschäftigt Sie sicherlich die Thematik rund um die medizinische und pflegerische Versorgung. „Habe ich alle erforderlichen Unterlagen?“, „Was passiert, wenn ich nicht mehr selbst eine Entscheidung treffen kann?“ oder „Wie geht es nach meinem Krankenhausaufenthalt weiter?“ sind Fragen, die bereits vor einem Krankenhausaufenthalt aufkommen. Damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, informieren wir Sie auf den folgenden Seiten über die Abläufe vor, während und nach Ihrem Aufenthalt bei uns im Krankenhaus Wittmund.
PatientenAufnahme
Wenn Sie zu einer geplanten, stationären Aufnahme in das Krankenhaus Wittmund kommen, melden Sie sich bitte als erstes bei unserer Patientenaufnahme. Diese finden Sie ganz zentral im Haupteingang des Krankenhauses. Sollten Sie bereits vorab in der Chirurgischen Sprechstunde, unserer Zentralen Notaufnahme oder unserem Ambulanten OP-Zentrum vorstellig geworden sein, denken Sie bitte an Ihre Unterlagen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme werden Sie nach Ihren Personalien, Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sowie Ihren behandelnden Ärzten fragen. Geben Sie bitte auch für Notfälle unbedingt Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson(en) an. Diese Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
Folgende Informationen / Unterlagen werden benötigt:
- Elektronische Gesundheitskarte
- Ggf. Einweisungs- oder Überweisungsschein
- Ggf. Vorbefunde, Aufklärungsbögen o. Ä.
- Medikationsplan
- Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson
Wahlleistungen
Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Wahlleistung im Rahmen Ihres stationären Aufenthaltes an. Sie können diese Leistungen freiwillig auswählen. Beachten Sie jedoch, dass Sie die gewählten Leistungen bei Bedarf eigenständig zahlen müssen, denn nicht jede (private) Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung übernimmt automatisch die Kosten für Wahlleistungen.
Ärztliche Wahlleistungen:
Sofern Sie eine Ärztliche Wahlleistung wünschen, müssen die in der Wahlleistungsvereinbarung aufgeführten Ärzte Ihre Krankenhausbehandlung vornehmen. Die festgelegten Wahlärzte im Krankenhaus Wittmund sind im DRG-Entgelttarif festgehalten. Diesen erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Patientenaufnahme.
1-Bett bzw. 2-Bett-Zimmer:
Es besteht die Möglichkeit, eine Unterbringung in einem 1-Bett bzw. 2-Bett-Zimmer zu vereinbaren. Sprechen Sie diesen Wunsch gerne im Rahmen Ihrer Aufnahme an. Beachten Sie jedoch, dass wir unsere tagesaktuelle Belegung prüfen und erst danach entscheiden können, ob eine Auswahlmöglichkeit besteht.
Tag der Entlassung
Was passiert am Tag der Entlassung?
Die meisten Patienten sehnen diesen Tag herbei: die Entlassung aus dem Krankenhaus nach einem stationären Aufenthalt. Am Tag der Entlassung besprechen die Pflegefachkräfte sowie Ihre behandelnden Ärzte das weitere Vorgehen, stellen Ihnen ggf. eine (digitale) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und überreichen Ihnen Ihre Entlassungspapiere. Sofern erforderlich, beraten wir Sie bereits vor Ihrer Entlassung bzgl. der weiteren Versorgungsoptionen.
Scheuen Sie sich nicht Rückfragen zu stellen, wenn Sie sich unsicher fühlen.